Der Unterhaltungsverband „Trübengraben“ Havelberg ist ein auf der Grundlage des §55,
Abs. 2. Vorschaltgesetz zum Wassergesetz des Landes Sachsen – Anhalt gegründeter Unterhaltungsverband.
Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder.
Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.
Mitglieder im Unterhaltungsverband sind die Gemeinden im Niederschlagsgebiet des Unterhaltungsverbandes „Trübengraben“ Havelberg (§54 Anlage 2 WG des LSA vom 16. März 2011).
Der Unterhaltungsverband „Trübengraben“ hat folgende Aufgaben.
Der Verband ist per Gesetz zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet verpflichtet.
Alle darüber hinausgehenden Aufgaben sind freiwillige Aufgaben im Sinne des Wasserverbandsgesetzes.
Aufgaben
- Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
- Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässer
- Ausbau, einschließlich naturnaher Rückbau von Gewässern
- Herrichten, Erhalten und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässer zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege
- Herrichten, Erhalten und Pflege von Wirtschaftswegen
Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlichrechtliche Verbindlichkeit, deren Umfang im §52 des Wassergesetzes des Landes Sachsen – Anhalt festgelegt ist.
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